Wird ein Dieselfahrzeug hauptsächlich zu kurzen Fahrten bei minderer Geschwindigkeit genutzt, kommt es häufig zu einer Verstopfung des Rußpartikelfilters. Das Fahrzeug muss dann einige Minuten bei einer bestimmten Mindestgeschwindigkeit gefahren werden, um den Filter wieder freizubrennen. Das ist laut Sachverständigen durchaus Stand der Technik und eigentlich kein Mangel.
Dies sei dann der Fall, wenn der Verkäufer nicht auf die drohenden Störungen bei überwiegenden Kurzfahrten hingewiesen habe. In einem vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verhandelten Fall habe ein Autohändler eine Rückabwicklung des Kaufvertrags zunächst abgelehnt, da das Fahrzeug mit dem Partikelfilter dem Stand der Technik entspreche.
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Oktober 2, 2008 | Kategorie
dieselmotor,
klima |
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