Verhaltensregeln für Cabrio-Fahrer

Eben war der Himmel noch blau, doch plötzlich geht ein Platzregen nieder. Weil das Verdeck nicht schnell genug geschlossen werden konnte, hat der Regen das Wageninnere in kurzer Zeit unter Wasser gesetzt. Der Versicherer muss nicht zahlen. Denn nach seinem Verständnis handelt es sich dabei um keine “Überschwemmung”.
Aber nicht nur das Wetter kann für böse Überraschungen sorgen. Auch der eigene Versicherer kann abwinken, etwa weil das Heckfenster aus Kunststoff Knickstellen oder Kratzer bekommen hat, aber nur Glasbruch versichert ist. Und wenn das Dach aufgeschlitzt, aber nichts gestohlen wurde? Blunck: “Ein solcher Vandalismusschaden ist durch die Vollkaskoversicherung gedeckt. Die Teilkasko reicht dafür nicht.” Unabhängig davon, ob das Cabrio offen oder geschlossen ist, tritt die Versicherung nur bei Diebstahl von fest ein- oder angebauten oder verschlossen mitgeführten Teilen ein. Dazu zählt das Radio.
Verschwinden etwa Sonnenbrillen oder CDs, gibt es kein Geld vom Versicherer. Deshalb empfiehlt die Fachfrau: “Fragen Sie in solchen Fällen Ihre Hausratversicherung, ob sie für den Diebstahl aufkommt. In manchen Policen ist Einbruchdiebstahl aus einem Kfz mitversichert.” Ob das Auto beim Parken “oben ohne” bleiben kann, hängt von Dauer und Abstellplatz ab. In jedem Fall sollten alle Fenster und Türen geschlossen, das Lenkradschloss eingerastet sein. Ist es dunkel oder steht das Cabrio in einer einsamen Straße, empfiehlt es sich, das Dach zu schließen.
textquelle: ddp
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